Weitere lnformationen zum Coronavirus - zusätzliche Risikogebiete - neuester Stand

06.03.2020

Weitere lnformationen zum Coronavirus - zusätzliche Risikogebiete - neuester Stand

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

 

An die Schulen und

Kindertageseinrichtungen

in Baden-Württemberg

                                                                                                                             Stuttgart 06.03.2020

 

Weitere lnformationen zum Coronavirus - zusätzliche Risikogebiete

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Lageentwicklung bezüglich des Coronavirus ist dynamisch. Die Gesundheitsbehörden zielen weiterhin darauf ab, einzelne lnfektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern.

 

Bezüglich der Einschätzung der aktuellen Lage stützt sich das Land auf die Bewertung des Robert Koch-lnstitutes (RKl). Danach wird das Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland weiterhin als mäßig eingeschätzt.

 

Gestern am späten Abend (05.03.2020) hat das RKI die Liste der Risikogebiete auf die Autonome Provinz Bozen - Südtirol erweitert.

Aufgrund dieser neuen Bewertung informiert das Kultusministerium alle Schulen und Kindergärten im Land über die nachfolgenden zusätzlichen Regelungen, die umgehend umzusetzen sind:

 

Alle Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, vermeiden - unabhängig von Symptomen - unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause.

 

Die 14 Tage sind aufgrund der lnkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen. Personen, die innerhalb der letzten 14Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen. Sofern bei der Kontaktperson eine COVID-19-Erkankung festgestellt wird, veranlasst das örtliche Gesundheitsamt umgehend weitere Schritte.

 

Darüber hinaus gelten weiterhin die folgenden Regelungen, die wir bereits im Schreiben

vom 28. Februar 2020 mitgeteilt haben:

 

Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem

am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.

Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall oder andere bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause.

 

Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit

ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen

Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf .

 

Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen - unabhängig vom Auftreten von Symptomen.

 

Das Kultusministerium weist nochmals darauf hin, dass Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten in den jeweils durch das RKI definierten Risikogebieten untersagt sind.

Dies schließt ab sofort die Autonome Provinz Bozen - Südtirol ein.

 

Michael Föll

Ministerialdirektor

 

Anbei der Link zum Robert-Koch Institut: <link https: www.rki.de de content infaz n neuartiges_coronavirus risikogebiete.html>www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

 

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