Elternbeteiligung an der WBS

Folgend geben wir Ihnen einen Überblick über die Elternarbeit an der Werdenbergschule. Es zeigt sich, dass die Mitwirkung und Einbeziehung der Eltern das Miteinander an der Schule erheblich vereinfacht. Darüber hinaus können die Eltern aktiv an der interessanten und herausfordernden Gestaltung der außerschulischen Aktivitäten an der Schule mitwirken und das Schulleben damit generell für die SuS erfolgreicher und angenehmer gestalten. Auch die Lösung von Konflikten wird um ein Vielfaches leichter, wenn sich Lehrer und Eltern und die Eltern untereinander auch auf einer persönlichen Basis kennen gelernt haben.

Die Elternarbeit an der Werdenbergschule ist in den folgenden Gremien organisiert:

 

Klassenpflegschaft

Der Elternabend sorgt für eine enge Verbindungen zwischen Eltern und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrkräften zu fördern. Eltern und Lehrkräfte sollen sich beim Elternabend gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen.

Die Klassenpflegschaft ist im Schulgesetz Baden-Württemberg § 56 geregelt.

 

Elternvertreter

Beim Elternabend werden jährlich zwei Elternvertreter für jede Klasse gewählt.

Die Aufgaben der Elternvertreter sind sehr überschaubar, aber wichtig. Es gibt ein paar verpflichtende Aufgaben wie zum Beispiel die Mitarbeit im Elternbeirat.

Wichtig ist aber vor allem, dass die Elternvertreter die Kontakte aus dem Elternabend zu den anderen Eltern der Klasse pflegen. Die Elternvertreter sollen als Ansprechpartner für die Eltern der Klasse in wichtigen Angelegenheiten dienen und vor allem den Kontakt der Elternschaft zum Elternbeirat herstellen.

Wichtig ist auch, dass die Elternvertreter bei außerschulischen Aktivitäten die Eltern der Klasse ansprechen.

Für die Elternvertreter an unserer Schule (oder für alle, die es werden möchten) gibt es Hilfestellung für Elternvertreter - kommen sie bei Bedarf auf uns zu.

Insbesondere wenn Sie das erste Mal ganz neu gewählt werden, gibt es ein paar Dinge zu beachten, die die Arbeit sehr erleichtern. Dies ist alles in der Checkliste enthalten. Alles Rechtliche über die Mitwirkung der Eltern und Klassenpflegschaften sowie die Elternvertreter regelt das Schulgesetz Baden-Württemberg in §§ 55-61. Viel interessanter sind aber die vielen Hilfestellungen und Infos in der Broschüre "Elterninfo" des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport." Sehr interessant sind auch die Schulungen für Elternvertreter der Elternstiftung Baden-Württemberg

 

Elternbeirat

Alle Elternvertreter aller Klassen bilden den Elternbeirat. Dieser tagt in der Regel 2 - 3 mal jährlich. Aus ihrer Mitte wählen die Elternvertreter Vorsitzende/n und Stellvertreter/in des Elternbeirats. Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen. Der Elternbeirat ist das Sprachrohr aller Eltern der Schule gegenüber Schulleitung, Schulträger, Schulamt und anderen. Außerdem entsendet der Elternbeirat per Wahl 4 Vertreter in die Schulkonferenz.

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das "Parlament" der Schule. Dort sind Eltern und Lehrer in gleicher Zahl vertreten. Die Schulkonferenz entscheidet über alle wesentlichen Veränderungen und Entwicklungen an der Schule oder muss zu diesen gehört werden.

Die genauen Pflichten und Aufgaben der Schulkonferenz sind in der Schulkonferenzordnung und dem Schulgesetz Baden-Württemberg in §47 geregelt.