Der Beginn der schriftlichen Prüfungen der Haupttermine und der Nachtermine wird jeweils zentral auf 09.00 Uhr festgesetzt - SuS sollten mindestens 30 Minuten vorher da sein!
Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung.
Das Mitführen von Mobiltelefonen, Armbanduhren mit der Funktionalität eines Computers und Zugang zum Internet (Smartwatches) und anderen kommunikations-elektronischen Medien in der Prüfung ist verboten und gilt als Täuschungshandlung.
Stellt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, bei der schriftlichen Prüfung die Leiterin oder der Leiter fest, dass eine Täuschungshandlung vorliegt, wird der Schüler bzw. die Schülerin von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung.
Die Schülerinnen und Schüler sind darauf hinzuweisen, in der Prüfung dokumentenechte Schreibgeräte zu verwenden. Nicht zulässig ist das Schreiben mit Bleistift bzw. anderen radierbaren Stiften (Ausnahme: Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen).
Mit Rücksicht auf die Korrekturfarben der Erst- und Zweitkorrektur sind die Schülerinnen und Schüler anzuhalten, beim Schreiben ausschließlich die Farben Schwarz oder Blau zu verwenden.
Falls eine Schülerin / ein Schüler krank ist (sofortige Meldung ans Sekretariat), muss zwingend ein ärztliches Attest vorgelegt werden (spätestens am nächsten Tag). Nur dann kann die Schülerin / der Schüler den Nachschreibetermin wahrnehmen.